AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der
Hanki Film Werbefilm GmbH & Co. KG

    Geltungsbereich

      Nachstehende AGB gelten für alle Verträge über die Erstellung von Bewegtbildern sowie der Erbringung von redaktionellen Leistungen durch die Hanki Film Werbefilm GmbH & Co. KG („Hanki Film“) gegenüber ihren Kunden („Kunden“).

      Abweichende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn Hanki Film hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt. Diese AGB gelten ausschließlich, es sei denn die Parteien haben schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Leistungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen Hanki Film und dem Kunden.

      Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn Hanki Film in Kenntnis abweichender AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.

    Vertragsschluss

      Angebote und Preise von Hanki Film sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist Hanki Film berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb von fünf (5) Tagen nach Zugang durch Erteilung einer Bestellbestätigung anzunehmen.

      Alle Vereinbarungen über Leistungen von Hanki Film bedürfen der Schriftform, einschließlich des Austauschs von digitalen Kopien (PDF etc.) von im Original unterzeichneten Dokumenten. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieses Formerfordernisses. Satz 1 gilt auch für rechtsverbindliche Erklärungen einer der Parteien eines Kundenvertrages nach Abschluss des Vertrages.

    Leistungsinhalt und Leistungsbedingungen

      Art und Umfang der von Hanki Film zu erbringenden Leistungen ergeben sich im Einzelnen aus dem jeweiligen Angebot und der Bestellbestätigung von Hanki Film an den Kunden.

      Das Rohmaterial (Bild- und Tonmaterial) wird von Hanki Film für die Dauer von zwei (2) Jahren aufbewahrt, soweit nicht im Einzelfall anders vereinbart. Nach Fristablauf übernimmt Hanki Film keine Gewähr für die Lagerung des Rohmaterials. Soweit im Angebot angegeben, ist der Kunde berechtigt jederzeit die Herausgabe des Rohmaterials zu verlangen. Hanki Film wird dem Kunden das Rohmaterial innerhalb von zehn (10) Tagen nach Aufforderung aushändigen. Auf Wunsch des Kunden wird Hanki Film das Rohmaterial, statt es auszuhändigen, innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung vernichten. Die Kosten der Vernichtung trägt in diesem Fall der Kunde.

      Hanki Film ist zu Teilleistungen innerhalb der vereinbarten Leistungsfristen berechtigt, wenn dies dem Kunden drei (3) Werktage vorher angekündigt wurde. Der Kunde kann für ihn unzumutbaren Teilleistungen in Textform (§ 126 b BGB) widersprechen.

      Im Falle des Verzugs von Hanki Film mit Leistungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. In jedem Fall ist jedoch eine schriftliche Mahnung durch den Kunden erforderlich.

    Rechtegarantie

      Der Kunde garantiert der Hanki Film, dass gefilmte Inhalte, die Bildmaterial des Kunden enthalten, nicht mit Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechten Dritter belastet sind.

      Im Rahmen der vorstehenden Garantie stellt der Kunde Hanki Film von jeglichen Ansprüchen Dritter frei und haftet auch ohne eigenes Verschulden für sämtliche Schäden von Hanki Film sowie ihrer etwaigen Subunternehmer in diesem Zusammenhang, insbesondere für die notwendigen und angemessenen Rechtsverfolgungskosten.

    Preise und Zahlungsbedingungen

      Der in dem Angebot von Hanki Film angegebene Preis ist bindend, soweit nicht anders vereinbart. Alle Preise verstehen sich ausgenommen gesetzlicher Umsatzsteuer, wenn diese nicht gesondert ausgewiesen ist.

      Soweit nicht anders vereinbart, ist bei Bestellbestätigung eine Anzahlung von 30 % des Gesamtbetrages zur Zahlung fällig. Der Restbetrag ist nach Leistungserbringung der Hanki Film jeweils 14 Tage nach Erhalt einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung von Hanki Film zur Zahlung fällig.

      Zahlungen erfolgen durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto der Hanki Film.

      Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Preis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Hanki Film behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

      Im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden ist Hanki Film berechtigt, (a) sämtliche ihr aus der Geschäftsverbindung obliegenden Leistungen zu verweigern und (b) eine angemessene Frist zur Zahlung des offenen Rechnungsbetrages gegen Leistung oder für angemessene Sicherheitsleistung zu bestimmen. Nach Fristablauf kann Hanki Film wegen der nicht erfüllten Aufträge vom Vertrag zurücktreten und Ersatz des entstandenen Schadens oder der vergeblichen Aufwendungen verlangen; die gesetzlichen Vorschriften bzgl. der Entbehrlichkeit einer Fristsetzung finden Anwendung.

      Im Falle der erkennbar mangelnden Leistungsfähigkeit des Kunden, bspw. aufgrund einer Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse, kann Hanki Film gewährte Zahlungsziele und gestundete Forderungen sofort fällig stellen und hinsichtlich der noch nicht erfüllten Aufträge die gesetzlichen Ansprüche geltend machen.

      Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

    Eigentumsvorbehalt

      Das Eigentum an gelieferten Produkten bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsforderungen von Hanki Film aus der Geschäftsverbindung vorbehalten („Vorbehaltsware“).

      Hanki Film behält sich das Recht vor, die Arbeitsergebnisse (insbesondere produzierte Filme) als Referenz für eigene Werbung von Hanki Film zu verwenden, insbesondere zur Erstellung von Showreels und durch Nennung des Kunden und des Projekts auf der Website von Hanki Film sowie in sonstigen Medienauftritten von Hanki Film. Weitere Veröffentlichungsformen, die nicht unter diese Ziffer 6.2 Satz 1 fallen, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kunden zumindest in Textform (§ 126 b BGB).

      Über Beschädigungen, Pfändungen oder sonstige Eingriffe in die im Eigentum von Hanki Film stehende Produkte, hat der Kunde Hanki Film unverzüglich schriftlich zu informieren und Dritte auf das Eigentum von Hanki Film hinzuweisen. Im Falle des Eingriffs in das Vorbehaltseigentum von Hanki Film hat der Kunde sämtliche Kosten der Wiederbeschaffung der Vorbehaltsware einschließlich der Rechtsverfolgungskosten von Hanki Film zu tragen, soweit diese nicht bei dem Dritten beigetrieben werden können.

      Der Kunde kann eine Freigabe der Sicherheiten verlangen, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten des Betrages der noch offenen Forderungen  mehr als 110% beträgt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Hanki Film.

      Die Be- und Verarbeitung der Produkte insbesondere durch körperliche oder technische Veränderung ist ausdrücklich untersagt.

    Gewährleistung

      Für die Gewährleistungsansprüche des Kunden gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

      Hanki Film gewährleistet, dass die Leistungen und Arbeitsergebnisse entsprechend der Leistungsbeschreibung gemäß des Angebots und der Bestellbestätigung erbracht werden.

      Mängel an den herbeigeführten Arbeitsergebnissen hat Hanki Film innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Kommt Hanki Film seiner Pflicht zur Mängelbeseitigung nicht nach, kann der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Frist die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

    Lizenzumfang

      Hanki Film räumt dem Kunden mit Vertragsschluss das exklusive Recht ein, die von dem Hanki Film produzierten Beiträge und sonstigen auftragsgemäß erstellten Arbeitsergebnisse zeitlich und räumlich unbegrenzt im Rahmen des Unternehmensgegenstands des Kunden zu nutzen und zu verwerten. Die Rechtseinräumung umfasst ausdrücklich alle bekannten und unbekannten Formen der Verwertung einschließlich im Internet. Der Lizenznehmer ist zur Erteilung von Unterlizenzen berechtigt. Insbesondere räumt Hanki Film die folgenden Rechte ein:

        das Recht der Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung, d.h. das Recht, das Werk, unter Einbezug jeglicher technischen Möglichkeiten, insbesondere durch die digitale Einbindung im Rahmen von Websites und im Internet, unbegrenzt zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen oder öffentlich wiederzugeben;

        das Recht der Zurverfügungstellung auf Abruf, d.h. das Recht, das Werk abzuspeichern, für die Öffentlichkeit bereitzuhalten, an einen oder mehrere Abrufende zu übertragen, und zwar in allen analogen oder digitalen elektronischen Datenbanken, elektronischen Datennetzen und Netzen von Telekommunikationsdiensten;

        das Recht der öffentlichen Wiedergabe, d.h. das Recht, das Werk gewerblich oder nicht gewerblich, durch Tonträger, Bildträger, Bildtonträger, Multimedia-Träger bzw. andere Datenträger, insbesondere auch Magnetbänder, Magnetbandkassetten, Bildplatten, Chips, in allen Formaten, unter Anwendung aller analogen und digitalen Verfahren und Techniken öffentlich wiederzugeben;

        das Bearbeitungsrecht, selbst oder durch Dritte, soweit dies die Digitalisierung zum Zwecke der Einbindung in eine Website bzw. zur Verwendung im Internet oder anderen Medien betrifft und soweit die Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts von Hanki Film sichergestellt ist; eine darüber hinausgehende Bearbeitung der Werke, insbesondere eine inhaltliche Umgestaltung durch den Kunden selbst oder durch Dritte, bedarf der vorherigen Zustimmung von Hanki Film, die unter Berücksichtigung des Urheberpersönlichkeitsrechts von Hanki Film nach eigenem freuen Ermessen zu prüfen ist, jedoch nicht unbillig verweigert werden darf;

        das Werberecht, d.h. das Recht, das Werk für die Bewerbung der Website, auch in jeglichen anderen Medien und außerhalb des Internets, namentlich im Fernsehen und in Printmedien, nicht jedoch für die Bewerbung von Drittprodukten, zu verwenden.

      Die Rechtseinräumung umfasst auch eine ausschnittsweise Benutzung der Werke und eine Benutzung in Verbindung mit anderen Werken.

      Die Lizenzeinräumung ist mit der Vergütung gemäß Angebot abgegolten.

    Haftung

      Hanki Film haftet im Fall von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz für ihre Organe, Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nach den gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt.

      Für die leicht fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten, d.h. Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut oder vertrauen darf) ist die Haftung von Hanki Film auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

      Im Übrigen ist eine Haftung auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich aus Verletzung eines vorvertraglichen Vertrauensverhältnisses – ausgeschlossen. Soweit die Haftung nach dieser Ziffer 9 ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch im Hinblick auf eine etwaige persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Hanki Film.

      Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit, für gesetzlich unabdingbare Produkthaftungsansprüche sowie im Falle einer Beschaffenheits- oder sonstigen vertraglich vereinbarten Garantie oder wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde.

      Hanki Film übernimmt keine Haftung für Schäden, die ohne Vertretenmüssen von Hanki Film insbesondere durch höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Pandemien oder vergleichbare Umstände verursacht werden („Höhere Gewalt“). Im Fall von Höherer Gewalt gelten vereinbarte Leistungsfristen als entsprechend verlängert, solange das Leistungshindernis andauert.

      Eine Haftung für die Wiederherstellung von Daten des Kunden wird der Höhe nach auf die Kosten beschränkt, die notwendig sind, um die Daten wiederherzustellen, die regelmäßig und gefahrentsprechend gesichert wurden oder die sonst aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

      Die Regelungen der Ziffern 9.1 bis 9.6 gelten sinngemäß für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

      Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten entsprechend für die persönliche Haftung der Vertreter, Angestellten und Hilfspersonen von Hanki Film.

      Eine Haftung des Kunden gegenüber der Hanki Film, insbesondere wegen Verletzung der Garantie in Ziffer 4, ist auf einen Betrag in Höhe des fünffachen Betrages des jeweils für die Bestellung an die Hanki Film gezahlten Preises pro Jahr begrenzt („Haftungshöchstgrenze“).

    Verjährung

      Die allgemeine Verjährungsfrist für die Mängelgewährleistung beträgt ein Jahr nach Ablieferung. Sofern die Parteien in einem Vertrag eine Abnahme vereinbart haben, beginnt die Verjährungsfrist mit der Abnahme.

      Die vorgenannte Verjährungsfrist gilt auch für vertragliche und andere Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Mängeln der Arbeitsergebnisse bzw. Dienstleistungen von Hanki Film, ausgenommen, wenn die Anwendung der Vorschriften über die Regelverjährung (§§ 195, 199 BGB) im Einzelfall eine kürzere Verjährungsfrist zur Folge hätte. Die Verjährungsregelungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Verjährungsbestimmungen.

    Rücktritt

      In den Fällen von Pflichtverletzungen von Hanki Film, die keine Mängel darstellen, kann der Kunde von dem Vertrag nur dann zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung zumindest fahrlässig von Hanki Film oder deren Erfüllungsgehilfen begangen wurde.

      Die Kündigung nach § 648 BGB bleibt nach den gesetzlichen Regeln und folgender Maßgabe zulässig: Hanki Film behält den Anspruch auf die Vergütung für die schon erbrachten Leistungen. In Bezug auf die noch nicht erbrachten Leistungen stehen Hanki Film, sofern im Angebot nicht anders vereinbart, Anteile an der vereinbarten Vergütung nach folgender Staffelung zu.

    Kündigungszeitpunkt

    Anspruch auf Anteil an zugesagter Vergütung (für noch nicht erbrachte Leistungen)

    30 Tage vor Auftrags-/ Leistungsbeginn

    0 %

    14 Tage vor Auftrags-/ Leistungsbeginn

    50 %

    7 Tage vor Auftrags-/ Leistungsbeginn

    75 %

    3 Tage vor Auftrags-/ Leistungsbeginn

    100 %

     

    Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der nach § 648 BGB der Hanki Film zustehende Anteil niedriger ist als die in Satz 2 genannte Quote.

      Den Parteien bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Bestimmungen vorbehalten. Hanki Film ist zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund insbesondere berechtigt bei Verletzung der Rechtegarantie des Kunden gemäß Ziffer 4 oder wenn der Kunde insolvent ist oder über das Vermögen des Kunden ein gerichtliches oder außergerichtliches Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet wird, ein diesbezüglicher Antrag gestellt wird oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird.

    Gerichtsstand, anwendbares Recht

      Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist München (Landgericht München I).

      Alle vertraglichen Vereinbarungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Regelungen des deutschen internationalen Privatrechts, soweit zulässig.

    Datenschutz

      Die Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten des Kunden oder dessen Vertretern bzw. legitimierten Personen erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere gemäß des geltenden Datenschutzrechts. Der Kunde erklärt im Rahmen des Abschlusses des Vertrages, dass er die unter https://www.hanki-film.com/datenschutz verfügbare Datenschutzerklärung von Hanki Film zur Kenntnis genommen und unterzeichnet hat.

    Salvatorische Klausel

      Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieser AGB im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, die nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch solche Bestimmungen zu ersetzen, die in gesetzlich zulässiger Weise dem mit den nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen verfolgten Zweck am nächsten kommen. Gleiches gilt für den Fall von Regelungslücken.